Kooperationsvertrag für Fachpersonen
Stand: 24. August 2026, Fassung v1.1-2026-08
Ruslan Spartakov (Einzelunternehmen)
Deutschhausstraße 23, 35037 Marburg · kontakt@metanovia.de
— nachfolgend „Metanovia" oder „Plattformbetreiber" —
und
der im Onboarding registrierten Fachperson (Name, Adresse und Steuer-ID gemäß Registrierungsdaten)
— nachfolgend „Auftragnehmer:in" oder „Fachperson" —
§ 1 Vertragsgegenstand
- Metanovia betreibt eine digitale Plattform unter der Domain metanovia.de, über die Fachpersonen ihre Online-Praxis führen und Klient:innen Beratung anbieten können.
- Die Fachperson ist selbstständig tätig und erbringt über die Plattform eigenverantwortlich Beratungsleistungen gegenüber Klient:innen.
- Metanovia erbringt gegenüber der Fachperson eine Plattformdienstleistung: Bereitstellung der technischen Infrastruktur (Buchung, Video, Zahlung), KI-gestützte Unterstützungstools sowie ein öffentliches Profil. Metanovia ist kein Arbeitgeber und übt keine Weisungsbefugnis aus.
§ 2 Rechtliche Stellung / Freiberuflichkeit
- Die Fachperson ist und bleibt selbstständig tätig. Es besteht kein Arbeitsverhältnis, kein arbeitnehmerähnliches Verhältnis und keine sonstige abhängige Beschäftigung.
- Die Fachperson ist für die Anmeldung ihrer selbstständigen Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt und, soweit erforderlich, beim Gewerbeamt, die Abführung von Steuern sowie die Absicherung gegen Krankheit, Berufsunfähigkeit und Altersvorsorge eigenverantwortlich zuständig.
- Die Fachperson ist berechtigt, auch für andere Auftraggeber tätig zu sein, sofern keine Interessenkonflikte entstehen.
§ 3 Qualifikation und Zulassung
- Die Fachperson versichert, eine der beiden folgenden Qualifikationen zu besitzen und die im Onboarding eingereichten Nachweise wahrheitsgemäß angegeben zu haben:
- Kategorie 1: Studienabschluss in Psychologie (M.Sc., Diplom) oder Approbation als Psychologische:r Psychotherapeut:in.
- Kategorie 2: Beratungsqualifikation eines anerkannten Fachverbands und die Berufsqualifikation, auf der sie aufbaut.
- Die Fachperson verpflichtet sich, Metanovia unverzüglich zu informieren, wenn sich ihre Qualifikation, ihr Berufsstatus oder ihre Zulassung ändert.
- Die Fachperson versichert, keine strafrechtlichen Verurteilungen zu besitzen, die ihre Eignung für die Tätigkeit beeinträchtigen.
- Berufsbezeichnungen und akademische Grade führt die Fachperson nur, soweit sie ihr zustehen. Über Metanovia wird ausschließlich Beratung angeboten. Psychotherapie im Sinne des Heilpraktikergesetzes darf nur anbieten, wer über eine Approbation oder eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz verfügt.
§ 4 Pflichten der Fachperson
- Berufsstandards: Die Fachperson erbringt ihre Leistungen gewissenhaft, fachgerecht und im Einklang mit den für sie geltenden Berufsgrundsätzen, insbesondere den Ethikrichtlinien ihres Fachverbands, bei Psycholog:innen der BDP-Berufsethik und den DGPs-Standards.
- Schweigepflicht: Die Fachperson wahrt über alles Verschwiegenheit, was ihr in der Beratung anvertraut oder sonst bekannt wird. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob die Fachperson einer gesetzlichen Schweigepflicht nach § 203 StGB unterliegt. Unterliegt sie ihr, tritt die gesetzliche Pflicht hinzu und geht dieser Vereinbarung vor. Die Anforderungen der DSGVO bleiben unberührt.
- Art der Leistung: Die angebotenen Leistungen sind ausschließlich Beratung. Die Erbringung von Psychotherapie im Sinne des PsychThG ist über die Plattform nicht gestattet.
- KI-Nutzung: Die Fachperson nutzt die Plattformtools (Nova, Transkription etc.) verantwortungsvoll und prüft KI-generierte Inhalte eigenverantwortlich auf ihre fachliche Richtigkeit.
- Absagen: Die Fachperson sagt vereinbarte Sitzungen nicht kurzfristig (weniger als 24 Stunden vorher) ohne wichtigen Grund ab.
- Profilpflege: Die Fachperson hält ihr Profil (Qualifikationen, Spezialisierungen, Verfügbarkeiten) aktuell und vollständig.
§ 5 Pflichten von Metanovia
- Metanovia stellt der Fachperson die Plattforminfrastruktur (Buchungssystem, Videocall, Nova, Dokumentation) in angemessener Qualität zur Verfügung.
- Metanovia informiert die Fachperson rechtzeitig über wesentliche Änderungen der Plattform, des Preismodells oder dieses Vertrags — mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen.
- Metanovia leitet Buchungen und Klientenanfragen an die Fachperson weiter und übermittelt dabei nur die für die Dienstleistung notwendigen Daten.
§ 6 Vergütung & Plattformgebühr
- Plattformgebühr: Metanovia erhebt pro durchgeführter Sitzung eine Plattformgebühr von 3,00 € sowie eine Zahlungsabwicklungsgebühr von 2,5 % des Sitzungspreises. Auf Erstgespräche und Sitzungen mit einem Preis von 0 € fällt keine Gebühr an. Für Konten, die vor dem 14. Juli 2026 registriert wurden (Founding-Konditionen), entfällt die Plattformgebühr von 3,00 € dauerhaft; es fällt ausschließlich die Zahlungsabwicklungsgebühr von 2,5 % an. Diese Pauschale deckt die Zahlungsabwicklung über Stripe sowie die Plattform-Service-Leistungen (Videoinfrastruktur, Live-Transkription, KI-Analysen, Hosting) ab. Die Gebühr fällt einheitlich an, unabhängig davon, ob die Klient:in von der Fachperson mitgebracht oder über die Plattform gefunden wurde.
- Auszahlung: Der verbleibende Betrag wird der Fachperson nach jeder abgeschlossenen und bezahlten Sitzung automatisch auf das hinterlegte Stripe-Konto ausgezahlt.
- Preisgestaltung: Die Fachperson kann den Sitzungspreis individuell festlegen.
- Steuerliche Verantwortung: Die Fachperson ist für die steuerliche Behandlung ihrer Einnahmen eigenverantwortlich zuständig.
§ 7 Gutschriftverfahren
- Die Abrechnung erfolgt im Gutschriftverfahren gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG. Metanovia erstellt monatlich eine Gutschrift über die erbrachten Beratungsleistungen und übermittelt diese per E-Mail.
- Die Fachperson stimmt dem Gutschriftverfahren mit Annahme dieses Vertrags ausdrücklich zu und erklärt, dass sie selbst keine gesonderte Rechnung für dieselben Leistungen ausstellen wird.
- Ist eine Gutschrift inhaltlich unrichtig, hat die Fachperson diese unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt, schriftlich zu beanstanden.
§ 8 Datenschutz
- Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der DSGVO und des BDSG.
- Metanovia verarbeitet Daten der Fachperson ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Rahmen der Datenschutzerklärung.
- Die Fachperson verarbeitet Klientendaten ausschließlich im Rahmen ihrer selbstständigen Tätigkeit und unter Beachtung der Verschwiegenheitspflicht nach § 4 Nr. 2 sowie einer sie treffenden gesetzlichen Schweigepflicht.
§ 9 Haftung
- Metanovia haftet nicht für Schäden, die durch fehlerhafte oder unangemessene Beratungsleistungen der Fachperson gegenüber Klient:innen entstehen.
- Die Fachperson haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung ihrer Berufspflichten entstehen. Metanovia empfiehlt den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung.
- Metanovia haftet nicht für technische Ausfälle, die außerhalb des Einflussbereichs von Metanovia liegen (z.B. Internetverbindung, Endgeräte).
§ 10 Laufzeit & Kündigung
- Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und tritt mit der digitalen Zustimmung im Rahmen der Registrierung in Kraft.
- Beide Parteien können den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform (E-Mail genügt) kündigen.
- Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige Gründe auf Seiten von Metanovia sind insbesondere: schwerwiegende Verstöße gegen Berufspflichten, Datenschutzverletzungen, falsche Angaben zu Qualifikationen oder wiederholte ungerechtfertigte Absagen.
§ 11 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Marburg.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
- Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Metanovia kündigt Änderungen mit einer Frist von 30 Tagen per E-Mail an. Widerspricht die Fachperson nicht innerhalb dieser Frist, gilt die neue Version als akzeptiert.
