Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 2. Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der Plattform, die unterwww.metanovia.debetrieben wird durch Ruslan Spartakov, Deutschhausstraße 23, 35037 Marburg (nachfolgend „Metanovia").

Metanovia ist ein digitaler Vermittlungsdienst im Sinne von Art. 3 lit. g des Digital Services Act (DSA), konkret ein „Hosting-Dienst" mit Online-Plattform-Funktion (Art. 3 lit. i DSA). Metanovia stellt die technische Infrastruktur bereit, über die Klient:innen und Fachpersonen in Kontakt treten und ihre Beratung durchführen können. Metanovia ist nicht selbst Anbieterin der psychologischen Beratungsleistung.

Bei der Nutzung der Plattform entstehen daher zwei voneinander zu unterscheidende Vertragsverhältnisse:

  • Plattformnutzungsvertrag (Nutzer ↔ Metanovia): Bereitstellung der Plattform, Auffindbarkeit, Terminbuchung, Videoinfrastruktur, Nova-KI-Funktionen sowie technische Abwicklung der Zahlung über Stripe.
  • Beratungsvertrag (Klient:in ↔ Fachperson): Die Beratungsleistung selbst kommt unmittelbar zwischen Klient:in und der gewählten Fachperson zustande. Metanovia ist hieran nicht Vertragspartner und übernimmt insbesondere keine fachliche Verantwortung für die Beratungsinhalte. Gläubiger:in des Honoraranspruchs gegen die Klient:in ist ausschließlich die jeweilige Fachperson, nicht Metanovia.

§ 2 Leistungsbeschreibung

Metanovia betreibt eine digitale Plattform mit folgenden Diensten:

  • Bereitstellung einer Plattform für Fachpersonen zur digitalen Praxisverwaltung sowie Auffindbarkeit über öffentliche Profilseiten
  • Durchführung von Videositzungen über integrierte Videotelefonie
  • KI-gestützte Sitzungsanalyse und -dokumentation durch Nova (siehe § 7)
  • Terminbuchung und -verwaltung
  • Verschlüsselte Kommunikation zwischen Klient:innen und Fachpersonen
  • Abwicklung der Zahlung der Sitzungsvergütung im Auftrag der jeweiligen Fachperson über Stripe Connect

Nova ist die KI-Assistentin von Metanovia für Fachpersonen. Nova erstellt auf Basis eines pseudonymisierten Sitzungstranskripts vier Analysetypen: (1) Zusammenfassung mit Kernthemen und Risikoeinschätzung, (2) psychologische Analyse mit Problemformulierung, Mustern, Ressourcen und Hypothesen, (3) Interventionsvorschläge für die nächste Sitzung sowie (4) einen strukturierten Sitzungsplan mit Agenda und Hausaufgaben.

Wichtiger Hinweis: Metanovia ist keine medizinische Einrichtung und stellt keine ärztliche oder psychotherapeutische Diagnose. Nova-Analysen sind ausschließlich Unterstützungswerkzeuge für die auf Metanovia zugelassenen Fachpersonen und ersetzen keine fachliche Beurteilung.

Reihenfolge und Aufnahme im Verzeichnis. Im öffentlichen Verzeichnis und auf den Themenseiten erscheinen die Profile bei jedem Aufruf in zufälliger Reihenfolge, damit kein Profil dauerhaft vorne steht. Aus technischen Gründen kann eine Reihenfolge eine Zeit lang gleich bleiben, bis die Seite neu erzeugt wird, in der Regel einige Minuten. Filter nach Thema oder Sprache grenzen die Auswahl ein, ordnen sie aber nicht. Im Wegweiser richtet sich die Reihenfolge nach den Angaben der Klient:in, zuerst nach dem gewählten Thema, dann nach dem Wunsch zum Geschlecht der Fachperson, dann nach der zeitlichen Verfügbarkeit und dann danach, ob die Fachperson neue Klient:innen annimmt. Das Thema steht vorn, weil es für die Klient:in am meisten zählt. Die Berufserfahrung entscheidet nur bei sonst gleichem Ergebnis, danach der Zufall. Die Sprache wirkt als Filter. Gebühren und andere Zahlungen an Metanovia beeinflussen die Reihenfolge nicht, auch nicht die Gebühr für Klient:innen über Metanovia nach § 4a Teil C. Der Betreiber von Metanovia bietet über die Plattform auch selbst Beratung an. Für sein Profil gelten dieselben Regeln. Im Verzeichnis erscheint ein freigeschaltetes Profil, das die Fachperson verfügbar geschaltet hat und das ein Foto und mindestens einen Schwerpunkt zeigt oder zu dem schon eine Sitzung auf Metanovia mit Notizen, Mitschrift oder Nova-Aufbereitung stattgefunden hat. Für Fachpersonen nach § 4a Teil B setzt die Aufnahme zusätzlich den laufenden Praxis-Zugang voraus.

§ 2a Abgrenzung – kein Ersatz für Psychotherapie oder Behandlung

Die auf Metanovia angebotenen Leistungen sind ausschließlich Beratung und Begleitung. Sie sind ausdrücklich keine Psychotherapie im Sinne des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) und stellen keine ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung dar. Dies gilt unabhängig davon, ob die beratende Fachperson über eine Approbation als Psychotherapeut:in verfügt. Auch approbierte Fachpersonen bieten auf Metanovia ausschließlich Beratung an – keine Psychotherapie.

Die Nutzung von Metanovia ersetzt keine ärztliche, psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung. Nutzer:innen, die unter einer akuten psychischen Erkrankung leiden oder medizinische Unterstützung benötigen, werden ausdrücklich aufgefordert, zusätzlich einen Arzt, eine Ärztin oder eine approbierte Fachkraft aufzusuchen.

Hinweis bei akuten Krisen: Bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung wenden Sie sich bitte sofort an den Notruf (112), die Telefonseelsorge (0800 111 0 111, kostenlos, 24/7) oder eine psychiatrische Notaufnahme.

§ 3 Registrierung und Nutzerkonto

Die Nutzung der Plattform erfordert eine Registrierung. Nutzer:innen müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Fachpersonen, die über Metanovia Sitzungen anbieten, sind verpflichtet, ihre Qualifikation nachzuweisen. Metanovia lässt zwei Kategorien zu und prüft die eingereichten Nachweise in beiden Kategorien vor der Freischaltung.

Kategorie 1: Studienabschluss in Psychologie (M.Sc., Diplom) oder Approbation als Psychologische:r Psychotherapeut:in.

Kategorie 2: Beratung. Eine abgeschlossene Beratungsqualifikation, die auf einer beruflichen Grundqualifikation aufbaut oder selbst ein Hochschulabschluss ist. Als Nachweis erkennt Metanovia an:

  1. einen Hochschulabschluss ab Bachelor-Niveau in Beratung, Counselling, Sozialer Arbeit, Sozialpädagogik, Pädagogik oder einem inhaltlich vergleichbaren Fach,
  2. das Zertifikat eines anerkannten Fachverbands, etwa DGSF, SG, DGfB oder DGSv, zusammen mit der beruflichen Grundqualifikation, auf der es aufbaut,
  3. eine auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkte Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.

Ausländische Abschlüsse und Zertifikate werden anerkannt, soweit sie einem der vorgenannten Wege entsprechen. In begründeten Einzelfällen kann Metanovia eine gleichwertige Qualifikation anerkennen; die Gleichwertigkeit wird dokumentiert.

Nicht ausreichend sind Kurzausbildungen ohne geprüften Abschluss sowie Selbstbeschreibungen ohne Nachweis.

Die Kategorie wird im öffentlichen Profil ausgewiesen. In beiden Kategorien gilt: Berufsbezeichnungen und akademische Grade werden nur geführt, soweit sie der Fachperson zustehen. Psychotherapie im Sinne des Heilpraktikergesetzes darf nur anbieten, wer über eine Approbation oder eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz verfügt; über Metanovia wird ausschließlich Beratung angeboten.

Nutzer:innen sind für die Sicherheit ihrer Zugangsdaten selbst verantwortlich. Metanovia ist unverzüglich zu informieren, wenn ein Verdacht auf unbefugten Zugriff besteht.

§ 3b Praxis-Zugang

Die Absätze 1 bis 4 gelten für Fachpersonen nach § 4a Teil B. Für Fachpersonen, die sich bis einschließlich 18.09.2026 registriert haben, gilt § 4a Teil A; ihr Leistungsumfang bleibt unverändert. Für Fachpersonen nach § 4a Teil C gilt Absatz 5.

(1) Die Registrierung und die Prüfung der Qualifikation nach § 3 sind kostenlos. Nach der Freischaltung kann die Fachperson ihr Profil ohne Praxis-Zugang einrichten und in einer Vorschau ansehen.

(2) Der Praxis-Zugang nach § 4a Teil B Absatz 2 ist Voraussetzung dafür, dass das Profil öffentlich abrufbar ist und Sitzungen gebucht werden können. Das gilt auch für Erstgespräche.

(3) Der Praxis-Zugang umfasst die Profilseite mit teilbarem Link, das einbettbare Buchungs-Widget, QR-Code und QR-Visitenkarte, die Karte für soziale Netzwerke, den Buchungskalender, die Videositzung, verschlüsselte Notizen und Nachrichten, die Rechnung an Klient:innen, den Eintrag im öffentlichen Verzeichnis, Profilstatistiken, den Klientenbereich, Sitzungspakete, Sitzungsarten und die einkommensabhängige Preisgestaltung.

(4) Was gilt, solange kein Praxis-Zugang läuft, regelt § 6.

(5) Für Fachpersonen nach § 4a Teil C gibt es keinen Praxis-Zugang und kein Abonnement. Nach der Freischaltung stehen ihnen alle Leistungen aus Absatz 3 zur Verfügung. Ihr Profil ist öffentlich abrufbar, und es können Sitzungen gebucht werden, sobald sie es verfügbar schalten. Die Aufnahme ins Verzeichnis richtet sich nach § 2.

§ 4 Preise und Zahlung (Klient:innen)

Fachpersonen können ein Erstgespräch von 10 bis 30 Minuten anbieten, kostenlos oder zu dem Preis, der im Profil und vor der Buchung steht. Es dient dem gegenseitigen Kennenlernen und ist unverbindlich.

Für reguläre Beratungssitzungen zahlen Klient:innen pro gebuchter Sitzung. Die Sitzungspreise werden von der jeweiligen Fachperson eigenständig festgelegt und sind im Profil der Fachperson sowie unmittelbar vor der verbindlichen Buchung einsehbar. Der Vertrag über die Sitzung kommt mit Bestätigung der Buchung und erfolgreicher Zahlung zustande.

Mehrwertsteuer: Die im Profil genannten Sitzungspreise sind Endpreise. Soweit die Beratungsleistung der Fachperson nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei ist (Heilbehandlung) oder die Fachperson Kleinunternehmer:in nach § 19 UStG ist, enthalten die Preise keine Mehrwertsteuer. Andernfalls ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Maßgeblich ist die jeweilige Rechnung der Fachperson.

Zahlungsabwicklung: Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Metanovia nutzt Stripe Connect, um den überwiegenden Teil der Zahlung automatisch an die Fachperson weiterzuleiten und einen Anteil als Plattformgebühr einzubehalten (siehe § 4a). Metanovia handelt dabei als technischer Vermittler der Zahlungsabwicklung im Auftrag der Fachperson. Wirtschaftliche Empfängerin und Gläubigerin des Honoraranspruchs ist die Fachperson. Die Rechnungsstellung gegenüber der Klient:in erfolgt grundsätzlich durch die Fachperson.

§ 4a Vergütung der Fachpersonen

Die Gebühren richten sich nach dem Zeitpunkt der Registrierung. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Zustimmung zu diesen Bedingungen bei der Registrierung.

Teil A gilt für Fachpersonen, die sich bis einschließlich 18.09.2026 registriert haben. Für sie ändert sich nichts.

Teil B gilt für Fachpersonen, die sich vom 19.09.2026 bis einschließlich 01.10.2026 registriert haben, solange sie nicht nach Teil C gewechselt sind.

Teil C gilt für Fachpersonen, die sich ab dem 02.10.2026 registrieren. Er gilt außerdem für Fachpersonen aus Teil B, die dem Wechsel in Textform zugestimmt haben, ab dem Tag, an dem Metanovia ihnen den Wechsel bestätigt.

Teil A. Registrierungen bis zum 18.09.2026

Für Fachpersonen, die sich bis einschließlich 18.09.2026 registriert haben, gilt:

Für die Nutzung der Plattform erhebt Metanovia eine Gebühr aus zwei Komponenten: eine Plattformgebühr von 3,00 € je abgerechneter Sitzung (Videoinfrastruktur, Live-Transkription, KI-Analysen, Hosting, Support) sowie eine Zahlungsabwicklungsgebühr von 2,5 % des Sitzungspreises (Karten-Akzeptanz, Stripe-Connect-Auszahlung, Refund-Handling). Auf Erstgespräche und Sitzungen mit einem Preis von 0 € fällt keine Plattformgebühr an. Für Konten, die vor dem 14. Juli 2026 registriert wurden (Founding-Konditionen), entfällt die Plattformgebühr von 3,00 € dauerhaft; es fällt ausschließlich die Zahlungsabwicklungsgebühr von 2,5 % an.

Beispiel: Bei einem Sitzungspreis von 100 € beträgt der Abzug insgesamt 5,50 € (3,00 € Plattformgebühr + 2,50 € Zahlungsabwicklung; Founding-Konditionen: 2,50 €). Der verbleibende Betrag wird automatisch über Stripe Connect an die Fachperson ausgezahlt.

Es gibt keine monatliche Grundgebühr und kein Abonnement für Fachpersonen. Nova ist für alle registrierten Fachpersonen ohne zusätzliche Kosten vollständig inbegriffen.

Bei Sitzungspaketen (siehe § 4b) wird die Gebühr einmalig beim Kauf erhoben (3,00 € je enthaltener Sitzung zuzüglich 2,5 % des Paketpreises; Founding-Konditionen ohne den 3-€-Anteil).

Teil B. Registrierungen vom 19.09.2026 bis zum 01.10.2026

(1) Registrierung. Die Registrierung und die Prüfung der Qualifikation sind kostenlos. Für die Veröffentlichung des Profils und für Buchungen ist der Praxis-Zugang nach Absatz 2 erforderlich (§ 3b).

(2) Praxis-Zugang. Der Praxis-Zugang kostet 19,99 € je Monat und wird monatlich im Voraus berechnet. Er kann nach der Freischaltung abgeschlossen werden. Sein Umfang ergibt sich aus § 3b Absatz 3.

(3) Nova. Die KI-Unterstützung wird mit 2,49 € je Sitzung abgerechnet, höchstens jedoch mit 59,00 € je Kalendermonat. Auf Sitzungen mit einem Preis von 0 €, Erstgespräche eingeschlossen, fällt keine Nova-Gebühr an.

(4) Zahlungsabwicklung. Auf jede bezahlte Sitzung fällt eine Zahlungsabwicklungsgebühr von 4,5 % des Sitzungspreises an. Sie wird getrennt ausgewiesen. Auf Sitzungen mit einem Preis von 0 € fällt sie nicht an.

(5) Erstgespräche. Als Erstgespräch gilt die erste Sitzung mit einer Klient:in bei dieser Fachperson. Je Fachperson und Klient:in ist höchstens ein Erstgespräch möglich. Auf Erstgespräche und auf Sitzungen mit einem Preis von 0 € fällt keine Plattform- und keine Nova-Gebühr an.

(6) Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Teil C. Registrierungen ab dem 02.10.2026

(1) Kein Abonnement. Registrierung, Prüfung der Qualifikation und Veröffentlichung des Profils sind kostenlos. Ein Abonnement gibt es nicht. Gebühren fallen nur für bezahlte Sitzungen an, nach den folgenden Absätzen.

(2) Bezahlte Sitzung. Eine Sitzung ist bezahlt, wenn die Klient:in ihren Preis über Metanovia gezahlt hat und er nicht vollständig erstattet ist. Das gilt auch für ein bezahltes Erstgespräch, für eine Sitzung aus einem Paket und für eine Sitzung, die nach einer kurzfristigen Absage oder bei Nichterscheinen der Klient:in ausfällt, soweit der Preis nicht erstattet wird. Sitzungen mit einem Preis von 0 € und Sitzungen, die nicht über Metanovia bezahlt werden, zählen nicht. Eine Sitzung gehört zu dem Kalendermonat, in dem ihr Termin liegt, nach deutscher Zeit. Für die Monatsgebühr ist der Stand bei ihrer Abrechnung maßgeblich.

(3) Monatsgebühr. Für jeden Kalendermonat fällt eine Monatsgebühr nach der Zahl der bezahlten Sitzungen in diesem Monat an.

Bezahlte Sitzungen im KalendermonatMonatsgebühr
keine0 €
1 bis 419,99 €
5 bis 1439,99 €
ab 1559,99 €

Auch Sitzungen, für die nach Absatz 4 Satz 2 die Gebühr von 20 % gilt, zählen dabei mit.

(4) Gebühr je Sitzung. Auf jede bezahlte Sitzung fällt eine Gebühr von 4,5 % des Sitzungspreises an. Für die ersten zehn bezahlten Sitzungen einer Klient:in über Metanovia (Absatz 5) bei der Fachperson beträgt die Gebühr stattdessen 20 % des Sitzungspreises. Welcher Satz gilt, steht bei der Zahlung fest, gezählt werden die bis dahin bezahlten Sitzungen dieser Klient:in bei der Fachperson. Ab der elften bezahlten Sitzung ist sie eine eigene Klient:in. Bei einem Paket zählt jede enthaltene Sitzung einzeln, und die Gebühr wird beim Kauf für jede enthaltene Sitzung mit dem Satz berechnet, der für sie gilt.

(5) Eigene Klient:innen und Klient:innen über Metanovia. Eine Klient:in kommt über Metanovia, wenn ihre erste Buchung bei der Fachperson über das Verzeichnis, eine Themenseite oder den Wegweiser von Metanovia oder über eine Anzeige zustande kommt, die Metanovia für Klient:innen schaltet, und die Fachperson sie nicht vorher eingeladen oder in ihr Konto übertragen hat. Zu den Themenseiten gehören auch die Seiten zu Beratung in anderen Sprachen. Alle anderen Klient:innen sind eigene Klient:innen, etwa wenn die Fachperson sie einlädt oder überträgt oder wenn sie über den Profil- oder Buchungslink, das Buchungs-Widget oder den QR-Code der Fachperson buchen. Lässt sich der Weg der ersten Buchung nicht feststellen, ist die Klient:in eine eigene Klient:in. Die Einordnung erfolgt bei der ersten Buchung und gilt für alle weiteren Buchungen dieser Klient:in bei der Fachperson, gleich über welchen Weg sie zustande kommen, bis sie nach Absatz 4 eine eigene Klient:in wird. Kannte die Fachperson eine Klient:in über Metanovia schon vor deren erster Buchung, etwa aus einer früheren Beratung, kann sie das Metanovia innerhalb von 30 Tagen nach dieser Buchung in Textform mitteilen, etwa per E-Mail an kontakt@metanovia.de. Die Klient:in gilt dann von Anfang an als eigene Klient:in, und Metanovia berechnet die betroffenen Gebühren neu. Die monatliche Gebührenrechnung weist Sitzungen mit Klient:innen über Metanovia gesondert aus.

(6) Nova. Die KI-Unterstützung Nova wird mit 2,49 € je Sitzung abgerechnet, höchstens jedoch mit 59,00 € je Kalendermonat. Auf Sitzungen mit einem Preis von 0 € und auf Erstgespräche fällt keine Nova-Gebühr an. Als Erstgespräch gilt eine Sitzung, die als Erstgespräch gebucht wird. Nova kann die Fachperson einschalten, sobald sie eine Zahlungsmethode hinterlegt hat.

(7) Abrechnung und Zahlung. Die Gebühr je Sitzung behält Metanovia bei der Zahlung der Klient:in ein. Wird der Preis erstattet, erstattet Metanovia die Gebühr im selben Verhältnis. Die Monatsgebühr und die Nova-Gebühr berechnet Metanovia nach Ablauf des Kalendermonats und zieht sie über Stripe von dem Zahlungsmittel ein, das die Fachperson dafür hinterlegt hat. Ist keines hinterlegt oder schlägt der Einzug fehl, ist der Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen. Die einbehaltenen Gebühren je Sitzung weist Metanovia in einer monatlichen Gebührenrechnung aus.

(8) Offene Rechnungen. Ist eine Rechnung 14 Tage nach Fälligkeit nicht bezahlt, kann Metanovia das Profil aus dem Verzeichnis nehmen und neue Buchungen aussetzen, bis der Betrag eingegangen ist. Metanovia teilt das der Fachperson vorher in Textform mit Begründung mit. Bereits gebuchte Sitzungen finden statt, auch wenn sie verschoben werden. Sitzungen aus Paketen, die Klient:innen bereits gekauft haben, bleiben buchbar.

(9) Änderungen. Änderungen dieses Teils kündigt Metanovia mindestens 30 Tage vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Die Fachperson kann den Kooperationsvertrag bis zum Wirksamwerden ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Auf dieses Recht weist die Ankündigung hin.

(10) Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Beispiel. Bei 60 € je Sitzung und sechs bezahlten Sitzungen in einem Monat, davon vier mit eigenen Klient:innen und zwei mit einer Klient:in über Metanovia in ihren ersten zehn Sitzungen, beträgt die Monatsgebühr 39,99 €, weil alle sechs Sitzungen zählen. Die Gebühr je Sitzung beträgt viermal 2,70 € und zweimal 12,00 €. Zusammen sind das 74,79 € zuzüglich Umsatzsteuer.

§ 4b Sitzungspakete

Fachpersonen können einzeln gestaltete Sitzungspakete anbieten (z. B. 5 Sitzungen zu einem vergünstigten Preis pro Sitzung). Die Konditionen jedes Pakets, insbesondere Anzahl der Sitzungen, Preis pro Sitzung und Gültigkeitsdauer, werden im Buchungsprozess transparent angezeigt.

Sitzungspakete werden im Voraus bezahlt. Erwobene Sitzungen können innerhalb der Gültigkeitsdauer (in der Regel 180 Tage ab Kauf, soweit nicht anders ausgewiesen) eingelöst werden. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer verfallen nicht eingelöste Sitzungen, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung besteht. Bereits eingelöste Sitzungen unterliegen den allgemeinen Stornierungsbedingungen (§ 6).

Eine Erstattung des Restguthabens kann auf begründete Anfrage gewährt werden, insbesondere bei längerer Erkrankung oder wenn die Fachperson die weitere Beratung nicht fortsetzen kann. Über solche Anfragen entscheidet Metanovia in Abstimmung mit der jeweiligen Fachperson im Einzelfall.

Sitzungspakete stehen Fachpersonen im Praxis-Zugang, Fachpersonen nach § 4a Teil C und Fachpersonen zur Verfügung, die sich bis einschließlich 18.09.2026 registriert haben.

§ 4c Solidaritätsfonds und freiwillige Aufrundung

Im Buchungsprozess kann die Klient:in optional einen kleinen Betrag (Voreinstellung: 1 €) zugunsten des Metanovia-Solidaritätsfonds aufrunden. Der Fonds finanziert ermäßigte oder kostenlose Beratungssitzungen für Menschen mit geringem Einkommen. Details zur Mittelverwendung sind unter/spendenund/hilfe-beantrageneinsehbar.

Die Aufrundung ist freiwillig und kann beim Checkout abgewählt werden. Der aufgerundete Betrag wird ausschließlich für Förderungen im Rahmen des Solidaritätsfonds verwendet und nicht zur Deckung der laufenden Plattformkosten von Metanovia.

§ 5 Widerrufsrecht für Verbraucher:innen

Verbraucher:innen haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Plattformnutzungsvertrag mit Metanovia zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses (Registrierung).

Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Ruslan Spartakov, Deutschhausstraße 23, 35037 Marburg, kontakt@metanovia.de) mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss informieren. Sie können dafür das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das aber nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts (§ 356 Abs. 4 BGB): Bei Buchung einer einzelnen Beratungssitzung oder eines Sitzungspakets handelt es sich um eine Dienstleistung. Stimmen Sie ausdrücklich zu, dass die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt (z. B. durch Buchung einer Sitzung, die innerhalb der nächsten 14 Tage stattfindet, sowie Bestätigung dieses Hinweises im Buchungsprozess), und wird die Sitzung anschließend vollständig erbracht, erlischt das Widerrufsrecht für diese Sitzung. Das Widerrufsrecht für den Plattformnutzungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs erstatten wir Ihnen alle Zahlungen, die wir im Rahmen des widerrufenen Vertrags von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Widerrufserklärung bei uns eingegangen ist, über den ursprünglich genutzten Zahlungsweg zurück.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An: Ruslan Spartakov, Deutschhausstraße 23, 35037 Marburg, kontakt@metanovia.de Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*): ____________________________________ Bestellt am (*) / erhalten am (*): __________ Name des/der Verbraucher(s): __________ Anschrift des/der Verbraucher(s): __________ Datum: __________ Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) (*) Unzutreffendes streichen.

§ 6 Stornierung einzelner Sitzungen und Kündigung des Nutzerkontos

Stornierung gebuchter Sitzungen: Klient:innen können eine gebuchte Sitzung bis zu der von der jeweiligen Fachperson festgelegten Frist (üblicherweise 24 bis 72 Stunden vor dem Termin) kostenlos stornieren. Die konkrete Frist wird im Beratungsvertrag und auf dem Profil der Fachperson ausgewiesen. In diesem Fall wird der gezahlte Betrag vollständig erstattet. Bei einer Stornierung innerhalb dieser Frist oder bei Nichterscheinen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung; eine Kulanzregelung im Einzelfall ist möglich.

Für Klient:innen entstehen über die einzelne Sitzung hinaus keine laufenden Vertragsbindungen; sie zahlen je Sitzung (§ 4).

Für Fachpersonen, die sich bis einschließlich 18.09.2026 registriert haben, entstehen ebenfalls keine laufenden Vertragsbindungen (§ 4a Teil A).

Für Fachpersonen nach § 4a Teil B entsteht eine laufende Zahlungspflicht erst mit dem Praxis-Zugang nach § 4a Teil B Absatz 2. Er läuft monatlich und kann jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats gekündigt werden.

Ohne Praxis-Zugang: Solange für Fachpersonen nach § 4a Teil B kein Praxis-Zugang läuft, also vor seinem Abschluss und nach seinem Ende, bleibt ihr Nutzerkonto bestehen. Das Profil ist nicht öffentlich abrufbar, und es können keine neuen Sitzungen gebucht werden. Bereits gebuchte Sitzungen finden statt, auch wenn sie verschoben werden. Sitzungen aus Paketen, die Klient:innen bereits gekauft haben, bleiben innerhalb der Gültigkeitsdauer des Pakets buchbar. Für diese Sitzungen fallen die Gebühren nach § 4a Teil B Absatz 3 bis 5 an. Der Export der Praxisdaten bleibt jederzeit möglich. Schlägt die Zahlung für den Praxis-Zugang fehl, bleibt er noch sieben Tage nutzbar. Danach gilt dieser Absatz, bis die Zahlung eingegangen ist. Bleibt die Zahlung auch nach dem letzten Einzugsversuch aus, endet der Praxis-Zugang.

Für Fachpersonen nach § 4a Teil C entsteht keine laufende Zahlungspflicht. Gebühren fallen nur für Kalendermonate mit bezahlten Sitzungen an (§ 4a Teil C). Das Nutzerkonto bleibt bestehen, bis es gelöscht oder der Kooperationsvertrag gekündigt wird. Was bei offenen Rechnungen gilt, regelt § 4a Teil C Absatz 8.

Kontolöschung: Nutzerkonten können jederzeit über die Kontoeinstellungen oder per E-Mail andatenschutz@metanovia.degelöscht werden. Personenbezogene Daten werden nach Löschung innerhalb von 30 Tagen entfernt, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (insbesondere steuer- und handelsrechtlicher Art bezüglich Rechnungs- und Zahlungsdaten) entgegenstehen.

§ 7 Einwilligung zu Transkription und KI-Analyse (Klient:innen)

  1. Zu Beginn jeder Sitzung werden Klient:innen gefragt, ob sie in die Erstellung eines Sitzungstranskripts und in die KI-gestützte Analyse durch Nova einwilligen. Die Einwilligung ist freiwillig und kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden, ohne dass daraus Nachteile entstehen.
  2. Die Transkription erfolgt über den Dienst Deepgram, Inc. mittels automatischer Spracherkennung; die Verarbeitung läuft über deren EU-Region. Die Audiodaten werden nicht für das Training von Spracherkennungs-Modellen verwendet. Das erzeugte Transkript ist ausschließlich für die betreuende Fachperson sichtbar und wird nach Abschluss aller Nova-Analysen automatisch und unwiderruflich aus unserer Datenbank gelöscht.
  3. Vor der Übermittlung an KI-Dienste werden Klarnamen durch Rollenbezeichnungen ersetzt; weitere identifizierende Angaben (E-Mail-Adressen, Telefonnummern, IBANs, Geburtsdaten, deutsche Adressen und Postleitzahlen) werden durch generische Platzhalter ersetzt (Pseudonymisierung gem. Art. 25 DSGVO).
  4. Die Nova-Analysen werden durch das Sprachmodell Claude von Anthropic, Inc. (San Francisco, USA) erstellt. Die Datenübermittlung in die USA erfolgt auf Grundlage der Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO). Da dabei Gesundheitsdaten übermittelt werden, holen wir zusätzlich die ausdrückliche Einwilligung nach Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO ein. Sie ist freiwillig und jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar; ohne sie findet keine Übermittlung an Anthropic statt. Der Text, mit dem um diese Erlaubnis gebeten wird, benennt die Übermittlung in die USA, die Speicherdauer von bis zu 30 Tagen und den möglichen Zugriff US-amerikanischer Behörden. Welche Garantien je Dienst bestehen, ist unter metanovia.de/unterauftragsverarbeiter einsehbar. Anthropic verwendet über die API übermittelte Inhalte nicht zum Training von KI-Modellen.
  5. Die Einwilligung wird beim Betreten der Sitzung protokolliert. Eine nachträgliche Löschung von erstellten Nova-Analysen kann unter datenschutz@metanovia.de beantragt werden.

§ 8 Rechtsverhältnis und Pflichten der Fachpersonen

Selbständige Tätigkeit: Fachpersonen, die Metanovia nutzen, sind in eigenem Namen und auf eigene Rechnung selbständig tätig. Sie sind nicht Arbeitnehmer:innen, Beschäftigte oder Erfüllungsgehilf:innen von Metanovia. Es besteht kein Anstellungs-, Werk- oder Dienstvertrag mit Metanovia über die Erbringung psychologischer Beratungsleistungen. Fachpersonen tragen das volle wirtschaftliche und fachliche Risiko ihrer Tätigkeit, legen Preise, Sitzungsformate und Konditionen eigenständig fest und entscheiden selbst über Annahme und Ablehnung einzelner Klient:innen.

Weitere Pflichten:

  • Sitzungen dürfen nur Fachpersonen anbieten, deren Qualifikation nach § 3 nachgewiesen und von Metanovia geprüft wurde, in Kategorie 1 durch einen Studienabschluss in Psychologie oder eine Approbation, in Kategorie 2 durch einen der in § 3 genannten Nachweise.
  • Fachpersonen sind selbst dafür verantwortlich, über alles Verschwiegenheit zu wahren, was ihnen in der Beratung anvertraut oder bekannt wird, und die für sie geltenden berufsrechtlichen Pflichten einzuhalten. Unterliegt eine Fachperson zusätzlich der gesetzlichen Schweigepflicht nach § 203 StGB, gilt diese vorrangig.
  • Nova-Analysen sind kritisch zu prüfen; sie ersetzen nicht das fachliche Urteil der Fachperson und dürfen nicht als alleinige Grundlage für klinische Entscheidungen verwendet werden.
  • Klient:innen müssen vor Beginn der Sitzungsaufzeichnung klar und verständlich über die KI-Nutzung informiert werden.
  • Für medizinische Notfälle gelten die üblichen gesetzlichen Meldepflichten.
  • Fachpersonen sind verpflichtet, Sitzungen, Pakete und ggf. davon abweichende Vereinbarungen mit Klient:innen ordnungsgemäß steuerlich zu erfassen und Rechnungen entsprechend den gesetzlichen Anforderungen zu erstellen.

§ 9 Datensicherheit und Verschlüsselung

  1. Alle Datenübertragungen zwischen Browser und Server erfolgen verschlüsselt via TLS/HTTPS.
  2. Sitzungsinhalte (Transkripte, Notizen, KI-Analysen, Sitzungspläne, Tagebucheinträge sowie der longitudinale Therapie-Kontext) sowie Nachrichteninhalte werden vor der Speicherung serverseitig mit AES-256-GCM verschlüsselt. Der Schlüssel wird ausschließlich in der sicheren Server-Umgebung vorgehalten und ist für Metanovia-Mitarbeiter:innen nicht im Klartext einsehbar.
  3. Videositzungen werden via DTLS-SRTP verschlüsselt übertragen (Daily.co).
  4. Passwörter werden mit bcrypt gehasht und niemals im Klartext gespeichert.
  5. Im Routinebetrieb hat der Plattform-Betreiber keinen Zugriff auf Sitzungsinhalte. In Support- oder Sicherheitsfällen wird ein erforderlicher Zugriff mit Begründung in einem Audit-Log protokolliert. Die betroffene Fachperson kann diese Protokolle einsehen.

§ 10 Haftung

Metanovia haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstanden sind, unbeschränkt. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet Metanovia auch bei einfacher Fahrlässigkeit, der Höhe nach jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

Da der Beratungsvertrag unmittelbar zwischen Klient:in und Fachperson zustande kommt (siehe § 1), übernimmt Metanovia keine Haftung für die Qualität, Eignung oder den Erfolg der Beratungsleistung. Die Fachpersonen sind in fachlicher und haftungsrechtlicher Hinsicht eigenverantwortlich tätig.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für arglistig verschwiegene Mängel bleibt von den vorstehenden Beschränkungen unberührt.

§ 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Marburg, soweit die Klient:in oder Fachperson Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gegenüber Verbraucher:innen gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

Stand: 2. Oktober 2026 · Ruslan Spartakov, Marburg