metanovia

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

gemäß Art. 28 DSGVO

Stand: April 2026

Auftragsverarbeiter

Ruslan Spartakov (Einzelunternehmen)

Deutschhausstraße 23, 35037 Marburg

kontakt@metanovia.de

— nachfolgend „Metanovia" —

Verantwortlicher

Die auf der Plattform registrierte Psycholog:in (gemäß Registrierungsdaten)

— nachfolgend „Verantwortliche:r" —

Hinweis: Dieser AVV wird mit Zustimmung im Registrierungsformular verbindlich geschlossen. Er gilt für alle Verarbeitungen personenbezogener Daten, die Metanovia im Auftrag der Psycholog:in durchführt.

§ 1 Gegenstand und Dauer

  1. Metanovia verarbeitet im Auftrag der Verantwortlichen personenbezogene Daten von deren Klient:innen im Rahmen des Betriebs der Plattform metanovia.de.
  2. Dieser Vertrag gilt für die gesamte Dauer des Kooperationsvertrags zwischen den Parteien. Er endet automatisch mit Beendigung des Kooperationsvertrags.

§ 2 Art, Zweck und Umfang der Verarbeitung

Metanovia verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zum Zweck der Bereitstellung der Plattformfunktionen:

  • Speicherung und Verwaltung von Klientenprofilen (Name, Kontaktdaten, Buchungshistorie)
  • Transkription von Videositzungen (nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Klienten)
  • KI-gestützte Analyse von Sitzungstranskripten (Zusammenfassung, psychologische Analyse, Interventionen, Sitzungsplan)
  • Pseudonymisierung von Transkripten vor der Übermittlung an KI-Dienste
  • Speicherung von KI-Analyseergebnissen und Sitzungsdokumentation
  • Verschlüsselte Nachrichtenkommunikation zwischen Psycholog:in und Klient:in
  • Pre-Checkin-Daten (Stimmung, Anliegen vor der Sitzung)

Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich auf dokumentierte Weisung der Verantwortlichen (konkret: durch Nutzung der Plattformfunktionen). Eine darüber hinausgehende Nutzung findet nicht statt.

§ 3 Art der Daten und Kategorien betroffener Personen

Betroffene Personen:

  • Klient:innen der Verantwortlichen

Verarbeitete Datenkategorien:

  • Stammdaten (Name, E-Mail-Adresse)
  • Sitzungsinhalte (Transkripte, KI-Analysen)
  • Gesundheitsbezogene Daten im Sinne Art. 9 DSGVO (Gesprächsinhalte können Gesundheitsinformationen enthalten)
  • Kommunikationsdaten (Nachrichten, Pre-Checkin-Angaben)
Hinweis zu Art. 9 DSGVO: Da Sitzungsinhalte Gesundheitsdaten enthalten können, liegt eine besondere Kategorie personenbezogener Daten vor. Die Verarbeitung durch Metanovia als Auftragsverarbeiter stützt sich auf die Einwilligung der Klient:innen (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO) sowie auf die berufliche Schweigepflicht der Verantwortlichen (Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO).

§ 4 Pflichten von Metanovia als Auftragsverarbeiter

  1. Weisungsgebundenheit: Metanovia verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung der Verantwortlichen. Ist Metanovia der Auffassung, dass eine Weisung gegen DSGVO oder sonstiges Datenschutzrecht verstößt, informiert Metanovia die Verantwortliche unverzüglich.
  2. Vertraulichkeit: Metanovia stellt sicher, dass alle zur Verarbeitung befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
  3. Technische und organisatorische Maßnahmen: Metanovia trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO (siehe § 6 dieses Vertrags).
  4. Unterstützung bei Betroffenenrechten: Metanovia unterstützt die Verantwortliche bei der Erfüllung von Anfragen betroffener Personen (Auskunft, Berichtigung, Löschung) soweit technisch möglich.
  5. Löschung: Nach Beendigung des Vertrags löscht oder gibt Metanovia alle personenbezogenen Daten zurück, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
  6. Nachweise: Metanovia stellt der Verantwortlichen auf Anfrage alle notwendigen Informationen zur Verfügung, um die Einhaltung dieses Vertrags nachzuweisen.

§ 5 Pflichten der Verantwortlichen

  1. Die Verantwortliche stellt sicher, dass eine rechtliche Grundlage für die Verarbeitung der Klientendaten besteht (insb. Einwilligung der Klient:innen gemäß § 7 DSGVO bzw. Art. 9 Abs. 2 DSGVO für Gesundheitsdaten).
  2. Die Verantwortliche informiert ihre Klient:innen über die Nutzung von Metanovia und die damit verbundene Datenverarbeitung (Datenschutzhinweispflicht gemäß Art. 13 DSGVO).
  3. Die Verantwortliche erteilt Weisungen zur Datenverarbeitung ausschließlich in schriftlicher oder elektronischer Form.

§ 6 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)

Metanovia hat folgende Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten implementiert:

  • Verschlüsselung der Übertragung: Alle Datenübertragungen erfolgen via TLS/HTTPS
  • Verschlüsselung der Speicherung: Nachrichteninhalte werden mit AES-256-GCM serverseitig verschlüsselt
  • Videoverschlüsselung: Videositzungen werden via DTLS-SRTP verschlüsselt (Daily.co)
  • Pseudonymisierung: Transkripte werden vor der Übermittlung an KI-Dienste pseudonymisiert (Klarnamen durch Rollenbezeichnungen ersetzt)
  • Automatische Löschung: Transkripte werden nach Abschluss aller KI-Analysen automatisch gelöscht
  • Zugriffskontrolle: Passwörter werden mit bcrypt gehasht; Sitzungsdaten sind nur für die zugehörige Psycholog:in einsehbar
  • Hosting: Plattform gehostet auf Vercel (ISO 27001 zertifiziert)

§ 7 Unterauftragsverarbeiter

Metanovia setzt folgende Unterauftragsverarbeiter ein, denen die Verantwortliche mit Zustimmung zu diesem AVV generell zustimmt:

AnbieterZweckFirmensitzDatenspeicherungGarantie
Vercel Inc.Hosting & InfrastrukturUSAEU (Frankfurt)SCCs, DPA
Turso (ChiselStrike)DatenbankUSAEU (Irland)SCCs, DPA
Daily.coVideokommunikationUSAUSASCCs, DPA
Deepgram Inc.Spracherkennung / TranskriptionUSAUSASCCs, DPA
Anthropic PBCKI-Analyse (pseudonymisiert)USAUSASCCs, DPA
Resend Inc.E-Mail-VersandUSAUSASCCs, DPA
Stripe Inc.ZahlungsabwicklungUSAEU (Irland)SCCs, DPA

Alle Drittlandübermittlungen (USA) erfolgen auf Basis von Standardvertragsklauseln (SCCs) gemäß Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO. Metanovia informiert die Verantwortliche rechtzeitig über geplante Änderungen beim Einsatz von Unterauftragsverarbeitern.

§ 8 Datenpannen

  1. Metanovia meldet der Verantwortlichen eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden.
  2. Die Meldung erfolgt per E-Mail an die im Konto hinterlegte Adresse der Verantwortlichen.
  3. Metanovia unterstützt die Verantwortliche bei der Erfüllung ihrer Meldepflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde (Art. 33 DSGVO) sowie der Benachrichtigungspflicht gegenüber betroffenen Personen (Art. 34 DSGVO).

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Änderungen dieses AVV werden der Verantwortlichen per E-Mail mit einer Frist von 30 Tagen angekündigt. Bei wesentlichen Änderungen ist eine erneute ausdrückliche Zustimmung erforderlich.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
  4. Dieser AVV hat Vorrang vor abweichenden Regelungen im Kooperationsvertrag, soweit es die Verarbeitung personenbezogener Daten betrifft.

Fragen zum Datenschutz: datenschutz@metanovia.de